SEPA-Leitfaden: Falls Sie Fragen zum Thema SEPA haben können Sie sich unseren SEPA-Leitfaden als PDF herunterladen. Der Leitfaden ist speziell auf die Vereinsverwaltung ausgerichtet.

Mit SEPA 3.0 (Nov. 2016) gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Erst- und Folgelastschriften. Technisch betrachtet gibt es nur noch Folgelastschriftzahler. Aus dem Grund setzen wir alle Zahler automatisch als Folgelastschriftzahler ein.

 

Das Werkzeug sucht alle Vereinsmitglieder die als Zahlweise Lastschrift stehen haben und offeriert zwei Möglichkeiten.

 

1. Benachrichtigungsdatum setzen

Mit deser Option setzen Sie selektiv (durch anklicken der Checkbox vor dem Mitglied) oder global (durch anklicken der oberen linken Checkbox ein Benachrichtigungsdatum für die Personen die zwar ein SEPA Lastschriftmandat vorliegen haben, aber kein Benachrichtigungsdatum

 

2. Bestehende Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschriftmandate umdeuten

Es besteht ganz generell die Möglichkeit eine vorliegende Einzugsermächtigung in ein SEPA Lastschriftmandat umzudeuten - ohne den Aufwand einer erneuten Vorlage zur Unterschrift beim Mitglied. Nur benachrichtigen müssen Sie das Mitglied über den Einzug. Die Vereine haben hier ganz unterschiedliche Wege gewählt. Von einer Rundmail in Form eines Serienbriefes, einem gedruckten Serienbrief, einem Vermerk im Mitgliederantrag, einem Aushang ist eigentlich alles dabei. Sollten Sie unberechtigterweise einziehen kann das Mitglied dem Einzug widersprechen.

 

Dateiname: Voreingestellt ist Mandatsumdeutung.

LS-Mandat vorhanden: Der Haken ist automatisch gesetzt, da davon ausgegangen wird, dass Sie das unterschriebene Lastschriftmandat vorliegen haben (bspw. in einem Aktenordner zuhause oder abgespeichert auf Ihrem PC). Sie können das Lastschriftmandat später auch einscannen und in S-Verein hinterlegen.

Datum der Mandatsumdeutung / Unterschriftsdatum: Bitte geben Sie hier das Datum an, zu dem Sie den Lastschriftzahler über die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren informiert haben. Dies wird in diesem Zusammenhang als neues „Unterschriftsdatum“ interpretiert. Das Unterschriftsdatum setzt gleichzeitig das Startdatum für die Gültigkeit des SEPA Mandats. Ein Mandat verlängert sich mit jeder Buchung um 3 Jahre ab Buchungsdatum. Wenn ein SEPA Mandat für mehr als 3 Jahre nicht genutzt wird, verfällt die Berechtigung via SEPA einzuziehen. Sie müssen dann ein neues Mandat und somit eine neue Berechtigung seitens des Mitglieds einfordern.

Merkmal: Das Merkmal wird automatisch auf „wiederkehrend“ gesetzt. Es gibt eigentlich noch das Merkmal "einmalig" das im Vereinsleben nicht eingesetzt wird.

Benachrichtigung durchgeführt: Mit dem Setzen des Hakens wird das Benachrichtigungsdatum bereits bei der Umdeutung auf das Datum der Unterschrift gesetzt.


Letztes Update 27.09.2017 (FZi)