Es gibt diverse Möglichkeiten der Beitragsgestaltung. Die einfachste Möglichkeit ist die, einen vordefinierten Beitrag aus der Administration einem Mitglied zuzuordnen. Wir gehen hier absichtlich nicht auf alle Kombinationen der Beitragsbildung ein, die möglich sind, sondern beschränken uns auf die wahrscheinlichsten Möglichkeiten.

Je vielfältiger die Möglichkeiten der Beitragsgestaltung, je schneller geht die Übersicht verloren, wer wann was zu zahlen hat. Insofern sollte sich jeder Verein bei der Beitragsgestaltung einen Plan zurechtlegen wie er mit dem Thema umgeht.

 

 

Übersicht der verfügbaren Beitragsarten

1. Normalen Beitrag zuordnen
2. Familienbeitrag zuordnen
3. Altersabhängigen Beitrag zuordnen
4. Variablen Beitrag zuordnen
 

 

 

1. Normalen Beitrag zuordnen

  • Der normale Beitrag kann immer nur in Abhängigkeit von einer Abteilungszugehörigkeit einem Mitglied zugewiesen werden. Jedes Mitglied muss also zuerst einer Abteilung angehören, bevor man den dazu gehörenden Beitrag auswählen und zuweisen kann.
  • Einem Mitglied können mehrere Beiträge zugeordnet werden.
  • Sie wählen den Beitrag über das Pull Down Menü unten links aus. Nach dem Speichern sehen Sie, dass der Beitrag ab automatisch aus dem Abteilungseintrittsdatum entnommen wurde.
Hinweis: Wir berechnen Beiträge unterjährig eingetretener Mitglieder, die einen Beitragsstart haben der von der Beitragsgesamtlaufzeit abweicht immer anteilig ab. Um den Vereinen trotzdem die Möglichkeit zu bieten unterjährig eingetrene Mitglieder mit dem vollen Beitrag abzurechnen, darf der Beitragsstart früher beginnen als der eigentlich reale Abteilungseintritt (siehe auch anteilige Beitragsberechnung)

 

  • Das Fälligkeitsdatum ist optional und in der Voreinstellung ausgeblendet. Mit dem Fälligkeitsdatum legen Sie fest ab wann der Beitrag eingezogen werden darf. Dies ändert nichts an der Höhe des Beitrages, nur am Zeitpunkt an dem die Beitragsautomatik eine Forderung erkennt. So liesse sich ein Beitrag realisieren, der zum Ersten oder zur Mitte eines Monats fällig werden darf, obwohl es sich um dieselbe Beitragsbezeichnung handelt. Beim Buchen der Forderung in der Beitragsautomatik wird darüber hinaus das nächste Fälligkeitsdatum anhand des Beitragszeitraums gleich automatisch mit verschoben. Haben Sie eine Fälligkeit zum 15 des Monats, verschiebt sich diese automatisch zum 15. des Folgemonats.
Bitte beachten Sie, dass das Fälligkeitsdatum "hier" nichts mit dem Bankeinzugsdatum zu tun hat! Sollten Sie das Fälligkeitsdatum trotzdem benötigen, schalten Sie es bitte in der unter Mein Portal > Administration > Konfiguration > Einstellungen wieder ein.

 

  • Das Gebucht bis Datum gibt das Ende des letzten Abrechnungszeitraums an zu dem der Beitrag abgerechnet wurde. Dieses Datum + 1 Tag gibt der Beitragsautomatik vor, ab wann Sie den nächsten Beitrag berechnen darf. Das Gebucht bis Datum wird automatisch durch den Buchungsvorgang der Beitragsautomatik vorgenommen und muss i.d.R. nicht bearbeitet werden. Lediglich bei Sonderfällen oder direkt nach dem Datenimport empfiehlt sich die sogenannte Sollstellung mit deren Hilfe ebenfalls ein Gebucht bis Datum als massenänderung vorgenommen werden kann.
Hinweis: Durch das Löschen eines Beitragslaufes wird sowohl das letzte Fälligkeitsdatum wie auch das letzte Gebucht bis Datum zurückgesetzt. Beachten Sie auch bitte das Sie den Lastschriftlauf - falls vorhanden - vor dem Fälligkeitslauf der Beitragsautomatik löschen!

 

 

Um Details des Beitrags zu sehen, müssen Sie auf das Bearbeiten-Icon bei den Aktionen klicken.

 

 

2. Familienbeitrag zuordnen

 

Der Familienbeitrag wird immer dem Zahlenden zugewiesen. Er wird wie der normale Beitrag einem Mitglied zugewiesen. Nach dem Speichern des Familienbeitrags wird er normalerweise zuerst einmal auf Null Euro stehen. Im Normalfall haben Sie dem Familienbeitrag eine Mitgliederanzahl mitgegeben die mehr als 1 Person voraussetzt. Da in der Startphase noch kein weiteres Mitglied zugeordnet wurde steht der Familienbeitrag erst einmal auf Null Euro.

 

Über einem Icon rechts neben dem Beitragsmenü werden weitere Familienmitglieder zugewiesen (unten "rot" umrandet).

 

Familienbeitrag vor der Zuweisung

 

... und danach

 

Zum Vergleich der angelegte Familienbeitrag aus "Mein Portal > Administration > Stammdaten > Beiträge"

Bei den "Nichtzahlern" taucht der Familienbeitrag ebenfalls automatisch ohne die Aktionsbuttons vor der Beitragsbezeichnung auf. Wenn Sie den Pfeil rechts am Ende der Zeile anklicken in der die Beitragsbezeichnung steht, können Sie sehen wer den Familienbeitrag bezahlt und wer zum Familienbeitrag gehört ohne selbst zu zahlen.

Ein kleines Tutorial zum Familienbeitrag finden Sie auch auf YouTube

 

 

3. Altersabhängigen Beitrag zuordnen

 

Der altersabhängige Beitrag wird wie ein normaler Beitrag zugeordnet benötigt aber zwingend ein Geburtsdatum des Mitglieds. Wird ein Mitglied zum 15.02 volljährig und hat einen Jahresbeitrag der ab dem 01.01 einzugsfähig gewesen wäre, wird noch der alte Beitrag verwendet, den das Mitglied vor seinem Geburtstag hatte. Beim Mitglied selbst wird immer immer der aktuell ermittelte Beitrag angezeigt. Unserem Mitglied würde also für das Jahr 2014 noch 15 Euro berechnet - selbst wenn erst am 12.10. eingezogen würde.

 

Ein Mitglied und zwei Betragshöhen?
  • Wenn Sie eine Rechnung über den Rechnungsassistenten aus der Beitragsautomatik erzeugen, werden die Betragsdaten aus der produzierten Forderung verwendet.
  • Wenn Sie den Platzhalter {%%[ADR]BEITRAEGE%%} im Serienbrief verwenden, wird dieser die aktuelle Beträge aus der Beitragszuweisung des Mitglieds verwenden.

 

In dem Screenshot sind zwei verschiedene Beitragshöhen zu sehen. Die 5 Euro aus dem Pulldownmenü ist der erste Beitrag aus dem Stapel aller Beiträge aus dem altersabhängigen Beitrag. Die 35 Euro beim Mitglied selbst entspricht der aktuellen Beitrags-/Alterzuordnung. Wenn der altersabhängige Beitrag berechnet wird könnte aber ein anderer Betrag herauskommen weil zu dieser Berechnung der erste mögliche Fälligkeitszeitpunkt herausgenommen wird. Möglicherweise war zu diesem Zeitpunkt das Mitglied aber noch in der alten Beitragsklasse.

 

 

4. Variablen Beitrag zuordnen

 

Beim variablen Beitrag handelt es sich um einen normalen Beitrag an dem Änderungen vorgenommen werden dürfen die nur auf dieses Mitglied wirken.

  • Um einen Beitrag in einen variablen Beitrag zu ändern, muss die Checkbox variabler Beitrag angeklickt und der Beitrag gespeichert werden.
  • Der Grundbetrag ist der neue freie Beitrag den Sie verändern dürfen.
Hinweise:
  • Wenn Sie den Haken beim variablen Beitrag herausnehmen, wird der Grundbeitrag aus der Administration wieder eingefügt.
  • Wenn Sie den Grundbeitrag aus der Administration erneut speichern (z.B. nach einer Änderung) wird der freie Beitrag der ja auf diesem Grundbeitrag basiert vom Grundbeitrag überschrieben - es sei denn, Sie sperren den Beitrag vor Änderungen!
  • Der Grundbetrag kann für Änderungen aus der Administration durch ein setzen der Option Grundbetrag sperren geschütz werden
  • Die Formel erlaubt einen freien Faktor zu setzen. Erlaubt sind:
    • Multiplizieren "*"
    • Dividieren "/"
    • Addieren "+"
    • Subtrahieren "-"
  • Der Endbetrag zeigt das Ergebnis der Felder Grundbetrag und Formel an. Das Feld ist nicht editierbar
  • Die Zahlweise ist hier beim Mitglied ebenfalls abweichend von den Einstellungen des Grundbetrages abweichend änderbar
  • Die Zahlweise kann genau wie der Grundbetrag selbst vor Änderungen aus der Administration mit einem Klick auf Zahlweise sperren geschützt werden

 

Beispiel: Ein Mitglied das üblicherweise einen halbjährlich zu berechneten Beitrag zugewiesen bekommen hat möchte gerne quartalsweise zahlen. Zu dem Zweck stellt der Verein den Beitrag bei diesem Mitglied
  • auf einen variablen Beitrag um
  • stellt die Zahlweise auf "Quartal" um und sperrt diese Einstellung vor Änderungen aus der Administration heraus
  • halbiert den Grundbetrag durch ändern der Formel [GRUNDBETRAG]/2

Mit dieser Vorgehensweise bleibt der Grundbetrag selbst in der Administration frei für Betragsänderungen. Sollte der Grundbetrag sich um 2 Euro erhöhen steigt der quartalsweise eingezogene Beitrag automatisch um 1 Euro.

 

 


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Letztes Update 19.07.2021 (FZi)